Habe ich steuerliche Vergünstigungen?

Im Normalfall "Ja".

Der Staat beteiligt sich an den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Begünstigt werden beispielsweise:

  • Gartenpflege
  • Wohnungsreinigung
  • Wäschepflege
  • Betreuung von Angehörigen und Pflegebedürftiger Personen

Nach § 35a Abs. 2 Einkommenssteuergesetz können 20 Prozent der Ausgaben (höchstens 4000.- Euro/Jahr), von der Steuer abgezogen werden.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Vorlage einer schriftlichen Rechnung
  • Zahlung durch Banküberweisung (Barzahlung reicht nicht!)

Ob und welchem Umfang die genannten steuerlichen Vorteile bei Ihnen greifen können, besprechen Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater!